Anträge für baurechtliche Verfahren bald nur noch online - Digitales Bauportal startet am 19. Dezember
Bei der Baurechtsbehörde des Main-Tauber-Kreises besteht ab Donnerstag, 19. Dezember, die Möglichkeit, Antragsunterlagen zu Bauanträgen, Bauvoranfragen, Befreiungen und Kenntnisgabeverfahren nach vorheriger Registrierung digital über ein Webportal hochzuladen. Bis zum 31. Dezember können die Unterlagen übergangsweise noch in Papierform eingereicht werden. Ab dem 1. Januar 2025 können Anträge dann nur noch digital über das Webportal gestellt werden. Eine Übermittlung von Anträgen per E-Mail oder über andere Datenaustauschplattformen ist nicht möglich.
„Es geht voran mit der Digitalisierung. Schritt für Schritt werden weitere Dienstleistungen der Landkreisverwaltung auf digitalem Weg angeboten. Die Antragstellung und elektronische Weiterverarbeitung bei unserer Baurechtsbehörde ist sicherlich ein besonders bedeutsamer Schritt auf dem Weg zur digitalen Verwaltung“, erklärte Landrat Christoph Schauder. Beim Start für das neue Bauportal dankte er für die sehr gute Vorbereitung dem Ersten Landesbeamten Florian Busch als zuständigem Dezernenten, der Bauamtsleiterin Verena Ernst und dem Team des Amtes für IT und Digitalisierung mit Amtsleiter Dietmar Hirsch, der Sachgebietsleiterin Digitalisierung Sabrina Scheller und ihrem Stellvertreter Julian Wegmann.
Mit der Einführung der digitalen Antragstellung setzt das Landratsamt die Vorgaben der novellierten Landesbauordnung um, wonach ab dem Jahr 2025 nur noch digitale Antragsunterlagen angenommen werden dürfen.
Das Webportal bietet eine direkte Schnittstelle in das elektronische Fachverfahren des Bauamtes und ermöglicht die medienbruchfreie Beteiligung der Fachbehörden und sonstigen am Baugenehmigungsverfahren beteiligten Stellen. Eine künftige Umstellung von dem aktuell verwendeten Programm auf die noch in der Erprobung bzw. Weiterentwicklung befindliche Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa BW), die den Baurechtsbehörden durch das Land zur Verfügung gestellt wird, ist jederzeit möglich.
Unter www.main-tauber-kreis.de/online-dienste/bauen sind ausführliche Beschreibungen der Dienstleistungen verfügbar, bei denen das Bauportal ab dem 19. Dezember genutzt werden kann. Nach Wahl des jeweiligen Wohnortes – also der Ort, an dem das Bauprojekt stattfinden soll – werden der Link zum Bauportal sowie Anleitungen zur Nutzung des Portals im PDF-Format angezeigt.
Die Baurechtsbehörde beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis ist zuständig für alle Städte und Gemeinden im Main-Tauber-Kreis mit Ausnahme der beiden Großen Kreisstädte Bad Mergentheim und Wertheim sowie der Kreisstadt Tauberbischofsheim. Diese drei Kommunen haben eigene Baurechtsbehörden im jeweiligen Rathaus.
Für Fragen steht das Bauamt unter den Telefonnummern 09341/82-5731 oder -5733 sowie per E-Mail an bauamt@main-tauber-kreis.de zur Verfügung.