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09.06.2022

Alkoholtestkäufe: Beanstandungsquote von 30 auf 52 Prozent gestiegen

Nachdem in den Jahren 2020 und 2021 coronabedingt keine Alkoholtestkäufe vorgenommen werden konnten, erfolgten diese nun in den Monaten April bis Juni 2022 durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes des Main-Tauber-Kreises in Zusammenarbeit mit den örtlich zuständigen Jugendsachbearbeitern des Polizeipräsidiums Heilbronn.

Die Alkoholtestkäufe wurden von 16- und 17-jährigen Auszubildenden des Landkreises getätigt. Sie wurden währenddessen ständig durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes sowie der Polizei beaufsichtigt. In insgesamt 58 Einzelhandelsgeschäften, Getränkehandlungen sowie Tankstellen fanden Testkäufe statt. Die Jugendlichen suchten dabei gezielt branntweinhaltigen Alkohol aus und versuchten, diesen an der Kasse zu bezahlen.

In insgesamt 30 Fällen gelang es den Testkäuferinnen und Testkäufern, das für sie verbotene branntweinhaltige Getränk zu kaufen. In 13 Fällen wurde der Ausweis der Testkäuferinnen und -käufer zuvor eingesehen und überprüft und dennoch der Alkohol verkauft. 

Unmittelbar nach dem Kauf wurden alle 58 Testkäufe noch an der Kasse aufgedeckt. Die Kassiererinnen und Kassierer wurden anschließend im Beisein der Filialleitung in einem Gespräch über den soeben erfolgten Testkauf informiert. Im Falle des Bestehens eines Testkaufs erhielt das betroffene Verkaufspersonal eine schriftliche Belobigung durch das Polizeipräsidium Heilbronn. 

Die Kassiererinnen und Kassierer, welche an die jugendlichen Testkäuferinnen und -käufer das branntweinhaltige Getränk abgegeben haben, erwartet nun eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz. Für solche Verstöße können Bußgelder bis zu einer Höhe von 2000 Euro verhängt werden. 

Nach dem Abflachen der Corona-Pandemie und der Rücknahme der Auflagen, die Festveranstaltungen wieder möglich machen, befürchten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Suchtberatungsstellen und in der Prävention Tätige für diesen Sommer zahlreiche Fälle alkoholisierter Jugendlicher. Die Quote der festgestellten Verstöße im Rahmen der Testkäufe lag bei mehr als 50 Prozent. „Sie verdeutlicht die Notwendigkeit, auf die Problematik und die Verantwortung der Gesellschaft hinzuweisen“, erklärt Alexander Koch vom Jugendamt. Es ist deshalb weiterhin erklärtes Ziel der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes und der Polizei, verstärkt Kontrollen im Main-Tauber-Kreis vorzunehmen, um das Problembewusstsein zu erhöhen. 

Die zuletzt veröffentlichen Vergleichszahlen in Baden-Württemberg für das Jahr 2020 verzeichneten für den Main-Tauber-Kreis einen leichten Rückgang. Dennoch ist die Zahl von Jugendlichen unter 18 Jahren, die nach dem Genuss von – für sie nicht erlaubten – branntweinhaltigen Getränken in alkoholisiertem oder völlig betrunkenem Zustand in den Krankenhäusern eingeliefert werden, nach wie vor zu hoch.

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