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01.03.2023

Abfallgebühren werden für das Jahr 2023 nicht erhöht

Die Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung im Main-Tauber-Kreis im Jahr 2023 werden ab Donnerstag, 9. März, versendet. Die Abfallgebühren erhöhen sich dabei im Vergleich zum Vorjahr nicht.

Dem Brief mit dem Gebührenbescheid liegt außerdem ein SEPA-Lastschriftmandat bei. Sofern kein SEPA-Mandat vorliegt, muss der geforderte Betrag vor Fälligkeit an den Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis (AWMT) überwiesen werden. Bei der Überweisung muss der Verwendungszweck laut Bescheid (beispielsweise 1234567/6123456) angegeben werden, damit die Müllgebühren korrekt verbucht werden können.

Wurde ein SEPA-Mandat erteilt, wird dies auf dem Gebührenbescheid mit dem Text „Bitte überweisen Sie den Betrag nicht, der Betrag wird von dem Bankkonto zur Fälligkeit abgebucht“ kenntlich gemacht. In diesem Fall ist nichts weiter zu veranlassen, der Betrag wird nach dem Fälligkeitsdatum abgebucht. Auch bereits überwiesene Beträge werden auf dem Gebührenbescheid angegeben und verrechnet.

Der AWMT weist zudem darauf hin, dass es bei Rückfragen rund um den Gebührenbescheid zu längeren Wartezeiten bei der Service-Hotline kommen kann. Bürgerinnen und Bürger werden um Geduld gebeten, auch bei Anfragen per E-Mail kann es zu Verzögerungen kommen. Alle Anfragen werden schnellstmöglich bearbeitet.

Außerdem bittet der AWMT bei Zuzug, Umzug und Wegzug die Vordrucke beim Einwohnermeldeamt oder auf der Website des Landratsamtes unter www.main-tauber-kreis.de/formulare-und-merkblaetter zu benutzen. Jeder Haushalt benötigt eine Restmüll- und eine Biotonne. Tonnengemeinschaften sind bei der Biotonne weiterhin möglich. Nicht zulässig ist die Übernahme der Müllgefäße der Vormieter, da die Tonnen personalisiert und somit einem bestimmten Haushalt zugeordnet sind.

Bei Umzug innerhalb des Main-Tauber-Kreis müssen die Müllgefäße zum neuen Wohnort mitgenommen werden und auf die neue Adresse beim AWMT umgemeldet werden.

Bei Wegzug aus dem Main-Tauber-Kreis müssen alle Müllgefäße an den AWMT zurückgegeben werden. Die Mülltonnen dürfen nicht an andere Benutzer oder Nachmieter weitergegeben werden. Anfallende Müllgebühren trägt der Tonneninhaber bis zur Rückgabe aller Müllgefäße an den AWMT.

Informationen rund um die Müll- und Wertstoffentsorgung, die Satzung sowie den Abfallkalender erhält der -Bürger auf der Website des Landratsamtes unter www.main-tauber-kreis.de/abfallwirtschaft.

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