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13.02.2020

"Nachhaltige Ernährung", Teil 4 von 5: Lagerung von Lebensmitteln ist keine Kunst

Ein nicht unwesentlicher Teil der Lebensmittel in Privathaushalten verdirbt aufgrund falscher Lagerung und landet deshalb im Müll. „Wer fleißig frische Lebensmittel einkauft, steht spätestens, wenn er oder sie zu Hause ankommt, vor dem Problem der richtigen Lagerung“, sagt Jennifer Herrmann, Sachgebietsleiterin für Ernährung, Haushalt und Verbraucherbildung beim Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis. Im Rahmen der landesweiten Ernährungstage gibt sie geeignete Tipps.

Jennifer Hermann: „Zunächst stellt sich bei Obst und Gemüse die Frage, was in den Kühlschrank darf und was draußen bleiben muss. Hinein dürfen unter anderem grüne Salate, Karotten, Lauch, Radieschen, sämtlich Beerensorten. Einen Überblick über alle Sorten bietet der Flyer zum Thema „Nahrungsmittel – richtig gelagert“ unter www.main-tauber-kreis.de/landwirtschaftsamt-dokumente. Sämtliche Obst- und Gemüsesorten kommen natürlich ins Gemüsefach. Es empfiehlt sich, das „Grünzeug“ zu entfernen, damit die Gemüse wie Radieschen oder Karotten länger frisch sind. Das Radieschen- oder Karottengrün kann direkt zu einem leckeren Pesto verarbeitet werden, sodass dies ebenfalls sinnvoll verwertet ist und länger verwendet werden kann. Damit das Gemüse auch in älteren Kühlschränken ohne feuchtigkeitsregulierende Schublade lange frisch und knackig bleibt, kann man es in dünne Baumwollbeutel verpacken. Ein kleiner Nachteil daran ist allerdings, dass man nicht genau sieht, was man noch im Kühlschrank hat.

Auf verpackten Lebensmitteln ist zwar aufgeführt, wie sie am besten zu lagern sind, aber „leider“ auch das Mindesthaltbarkeitsdatum. Leider deshalb, da Lebensmittel, die wegen des abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatums im Müll landen, in fast 50 Prozent der Fälle noch genießbar wären. Das Mindesthaltbarkeitsdatum sollte wortwörtlich verwendet werden – mindestens haltbar bis Datum xy und nicht „sicher tödlich ab“. Wichtig ist, seinen Sinnen beim Öffnen der abgelaufenen Verpackungen Vertrauen zu schenken. Schmeckt oder riecht ein Lebensmittel unüblich oder sieht ungewohnt aus, darf es entsorgt werden. Ist aber keine Abweichung erkennbar, kann es noch verzehrt werden. Damit Lebensmittel erst gar nicht ablaufen, sollten der Kühlschrank und die Vorräte regelmäßig nach den Haltbarkeitsdaten durchforstet werden. Grundsätzlich gilt in Vorräten das „fifo“-Prinzip – first in, first out. Das bedeutet, dass zuerst gekaufte Produkte, die in der Regel voraussichtlich früher verderben bzw. ablaufen, vor später gekauften Produkten derselben Art verbraucht werden sollten.

Nun kocht man mit seinen gut gelagerten Lebensmitteln. Dann waren die Augen wieder größer als der Magen, und es bleiben Reste. Bis vor ein paar Jahren wäre die Hand schnell an die Alu- oder Frischhaltefolie gegangen, über das Behältnis und ab in den Kühlschrank. Alternativ dazu eignen sich Bienenwachstücher oder einfach und kostengünstig ein Teller oder ein Topfdeckel. Die allseits beliebte Plastikdose steht ebenfalls in der Kritik. Stattdessen können alte Schraubgläser oder Keramikbehältnisse, die als großen Vorteil Feuchtigkeit aufnehmen und langsam wieder abgeben, verwendet werden. Die Lagerung von Lebensmitteln ist weder teuer noch kompliziert.“

REZEPTEWETTBEWERB

Zum Thema „kreative Resteverwertung“ läuft noch bis einschließlich Sonntag, 16. Februar ein Rezepte-Wettbewerb, den das Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis ausgerufen hat. Für die kreativsten Einsendungen per E-Mail an jennifer.herrmann@main-tauber-kreis.de warten Gutscheine für Kochkurse in der Kochwerkstatt im Landwirtschaftsamt Bad Mergentheim. Mails mit Word-Anhängen im veralteten Format .doc kommen im Landratsamt nicht an, es muss das aktuelle Format .docx genutzt werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

ÜBER DIE SERIE

Das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg ruft von 10. bis 14. Februar landesweit zu Ernährungstagen auf. In diesem Rahmen gibt das Sachgebiet Ernährung, Haushalt und Verbraucherbildung am Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis in einer fünfteiligen, täglichen Serie Anstöße und Anregungen zum nachhaltigen Umgang. Im nächsten Teil wird berichtet, welche weitere Maßnahme ergriffen werden können, um Lebensmittelverschwendung einzudämmen. Für Fragen steht das Landwirtschaftsamt zur Verfügung, Telefon: 07931/4827-6325, E-Mail: jennifer.herrmann@main-tauber-kreis.de. Weitere Informationen und Broschüren sind unter www.main-tauber-kreis.de/landwirtschaftsamt verfügbar.

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