Vorlesen
Seiteninhalt

Fachgruppe Liegenschaftsvermessung

Liegenschaftsvermessungen sind Katastervermessungen und Grenzfeststellungen.

Katastervermessungen sind Vermessungen zur Fortführung des Liegenschaftskatasters. Insbesondere sind die Festlegung neuer Flurstücksgrenzen und die Aufnahme neuer und veränderter Gebäude durch Katastervermessungen in das Liegenschaftskataster zu übernehmen. Neue Flurstücksgrenzen entstehen vor allem durch Zerlegung vorhandener Flurstücke und durch Baulandumlegungen.

Grenzfeststellungen sind Vermessungen, um die im Liegenschaftskataster festlegten Flurstücksgrenzen in die Örtlichkeit zu übertragen und mit Grenzzeichen abzumarken oder um örtlich vorhandene Grenzzeichen mit der Festlegung im Liegenschaftskataster zu überprüfen. Es fallen Vermessungsgebühren nach der Gebührenverordnung in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis an.

Servicezeiten

Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:

Montag bis Mittwoch: 8 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12.30 Uhr



Übergeordnete Organisationseinheiten

Seite zurück nach oben Seite drucken