
Der Kreistag ist Hauptorgan und Vertretung der Einwohner des Landkreises.
Er wird alle fünf Jahre von der wahlberechtigten Bevölkerung des Landkreises gewählt. Wahlberechtigt und wählbar sind die Einwohner des Landkreises, die deutsche Staatsbürger sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Landkreis wohnen.
Die Zahl der Kreisräte richtet sich nach der Einwohnerzahl des Landkreises und beträgt mindestens 24, höchstens 100 Kreisräte. Im Main-Tauber-Kreis sind es derzeit 48 Kreisräte.
Der Landrat wird von den Mitgliedern Kreistages für acht Jahre gewählt. Er ist Vorsitzender des Kreistages und der Ausschüsse, hat aber kein Stimmrecht; er ist Leiter des Landratsamtes sowie gesetzlicher Vetreter des Landkreises.
Seit 1. Juni 2005 ist Reinhard Frank Landrat des Main-Tauber-Kreises.