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Nachtragshaushalt 2021 - Stellungnahme der CDU

Stellungnahme der CDU-Fraktion zum Nachtrag 2021 mit Fortschreibung der Finanzplanung 2022-2024 

Dieser Nachtrag ist von unserer Fraktion gefordert worden.

Was waren die Gründe?

In den Beratungen des Monats März lagen Baubeschlussanträge der Verwaltung für die großen Bauprojekte vor, deren Kosten sich während der Planungsphase im zweistelligen Millionenbereich erhöht hatten. Diese Mehrkosten waren haushaltsrechtlich nicht über entsprechende Verpflichtungsermächtigungen, die der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde bedürfen, abgesichert. Außerdem entsprachen die im Finanzplanungszeitraum eingeplanten Jahresraten nicht dem Bedarf nach dem vorgelegten Bauzeitenplan. 

Das heute zu beschließende Zahlenwerk verdeutlicht zweifelsfrei, dass der Erlass einer Nachtragssatzung unverzichtbar ist.
So erhöhen sich die Verpflichtungsermächtigungen von rund 34 Mio. Euro auf rund 65 Mio. Euro. Damit einher geht ein Anstieg der Verschuldung von rund 17 Mio. Euro Ende 2020 auf rund 60 Mio. Euro zum Ende des Finanzplanungszeitraums 2024. Das sind rund 14 Mio. Euro mehr als nach der bisherigen Finanzplanung.

Auch wenn wir von einem vergleichsweise niedrigen Schuldenstand ausgehen, bedeutet diese Zunahme das 3,5-fache innerhalb von nur 4 Jahren auf 450 Euro pro Einwohner. Es gibt wohl positive Signale aus dem RP zur Genehmigungsfähigkeit dieses Nachtrags. Ob damit Auflagen verbunden werden, werden wir sehen.

Auf jeden Fall ist dieser Nachtrag nicht nur gesetzlich geboten, sondern auch ein ehrlicher und notwendiger Kassensturz mit Blick auf die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises und seiner Kommunen. Wir sehen diesen Nachtrag aber auch als eine Wegmarke, die uns erkennen lässt, mit welchem Investitionstempo wir weiterfahren können, ohne den Motor in den roten Bereich zu bringen. 

Schon Christian Morgenstern hat festgestellt: "Wer sich überhebt, verrät, dass er noch nicht nachgedacht hat." Denn es liegen noch große Aufgaben vor uns wie das Berufliche Schulzentrum Tauberbischofsheim, der Klimaschutz, die Verbesserung des ÖPNV sowie die Bewältigung des demografischen Wandels. 

Auch für die Verwaltung hat dieser Nachtrag eine wichtige Aussagekraft hinsichtlich der Aufstellung des Haushalts 2022 und zur Vorbereitung von anstehenden Entscheidungen. Die Änderungen des Ergebnishaushalts 2021 bedürfen für sich genommen keiner besonderen Betrachtung. Die Entwicklung im gesamten Finanzplanungszeitraum bis 2024 sollte aber nicht unkommentiert bleiben.

Vorweg ist festzustellen, dass das überraschend gute Jahresergebnis 2020 schon in den Nachtrag 2021 sowie in die Finanzplanung bis 2024 eingepreist wurde.

Die Defizite der Ergebnishaushalte 2021-2024 summieren sich auf 12,86 Mio. Euro und können noch über die liquiden Rücklagenmittel abgedeckt werden. Dennoch ist eine Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes ab 2022 um 2,8 Punkte auf 31,8 v.H. eingeplant. Diese belastet die Kommunen zusätzlich mit jährlich 6 Mio. Euro gegenüber 2021. Darauf zu vertrauen, dass diese Erhöhung durch Einsparungen bei den sogenannten Freiwilligkeitsleistungen nennenswert reduziert werden kann, ist aus meiner Sicht nicht zu erwarten. Schließlich haben wir erst heute ein Förderprogramm für die Familienzentren mit steigender Kostentendenz beschlossen.

Auch müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die Ausgaben bei den großen Kostenblöcken „Soziales" und „Personal" jährlich um rund 3-4 Mio. Euro steigen, ohne dass wir große Einwirkungsmöglichkeiten haben. Auch werden als Folge unserer hohen Investitionen die jährlichen Belastungen für Abschreibung und Verzinsung kontinuierlich ansteigen. Es ist zu befürchten, dass diese Mehrausgaben nicht mehr wie in den letzten 10 Jahren vor der Pandemie durch immer neue Einnahmerekorde vollständig ausgeglichen werden können.

Auch müssen Bund und Land nach den Vorgaben der Schuldenbremse ab 2024 die pandemiebedingten Kreditaufnahmen wieder schrittweise abtragen. Ob die bisherige großzügige finanzielle Unterstützung der kommunalen Ebene aufrecht erhalten werden kann, erscheint in diesem Zusammenhang zumindest fraglich.

Aus den Erfahrungen mit den millionenschweren Kostensteigerungen bei den Großprojekten während der Planungsphase müssen dringend Konsequenzen gezogen werden. Wir werden sonst zu Getriebenen unserer eigenen Entscheidungen.
Schließlich muss sich die Verwaltung auch an die Vorgaben der Gemeindehaushaltsverordnung halten, was schlichtweg nicht geschehen ist. Diese schreibt in § 12 vor, dass Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen erst veranschlagt werden dürfen, wenn Pläne, Kostenberechnungen (keine Kostenschätzungen) und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Maßnahme sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Kostenbeteiligung Dritter und ein Bauzeitenplan im Einzelnen ersichtlich sind. Nur auf dieser Grundlage lassen sich erst Wirtschaftlichkeitsvergleiche belastbar darstellen.

Ich bin hoffnungsvoll, dass diese haushaltsrechtliche Selbstverständlichkeit insbesondere bei Großprojekten künftig entsprechende Beachtung erfährt. Dann wird auch die Feststellung eines Entertainers "Das Einzige, was man ohne Geld machen kann, sind Schulden" nicht zur Wirklichkeit werden.

Auf die einzelnen Vorhaben möchte ich heute nicht eingehen. Sie sind Gegenstand gesonderter Beratungen und Beschlüsse.
Wir bleiben auch unter den gegebenen Umständen optimistisch für die weitere Entwicklung unseres Landkreises und stimmen dem Nachtrag 2021 mit Fortschreibung der Finanzplanung zu.

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