Öffentliche Bekanntmachung Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zum Ergebnis der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 2 UVPG
Seitens der Gemeinde Großrinderfeld wurden die Unterlagen zur Renaturierung des Grundgrabens zwischen Gerchsheim und Ilmspan zur Erteilung einer wasserrechtlichen (Plan-)Genehmigung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vorgelegt. Entsprechend § 7 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für die geplante Maßnahme nach Anlage 1 Ziffer 13.18.2 eine standortbezogene Vorprüfung auf Feststellung der
Umweltverträglichkeitspflicht (UVP-Pflicht) durchzuführen.
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