Sachgebiet Kreisjagdamt, Waffenrecht, Sprengstoffrecht
Das Kreisjagdamt (untere Jagdbehörde) ist für alle jagdlichen Angelegenheiten im gesamten Landkreis zuständig. Dazu gehören die Überprüfung der Zuverlässigkeit der Jäger, die Erteilung von Jagdscheinen, die jährliche Erfassung der Strecke, die Prüfung und Genehmigung von Jagdgenossenschaftssatzungen und Jagdpachtverträgen sowie die Sachbearbeitung jagdrechtlicher Vorgänge.
Für die Erteilung und Verlängerung aller waffenrechtlichen bzw. sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse ist das Landratsamt – mit Ausnahme der Großen Kreisstädte Wertheim und Bad Mergentheim, die für ihr jeweiliges Stadtgebiet eine eigene Zuständigkeit haben – zuständig.
Servicezeiten
Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:
Montag bis Mittwoch: 8 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12.30 Uhr
Übergeordnete Organisationseinheiten
Leistungen
- Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Handel mit Waffen - Erlaubnis beantragen
- Herstellung von Waffen - Erlaubnis beantragen
- Jagdschein - Änderung der Adresse beantragen
- Jagdschein - Ausstellung beantragen
- Jagdschein - Verlängerung beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Umgang mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten anzeigen
- Waffenbesitzkarte beantragen
- Waffenbesitzkarte im Erbfall beantragen
- Waffenschein beantragen