Grundstücksvermessung - Flurstückszerlegung beantragen
Allgemeine Informationen
Sie möchten Ihr Grundstück teilen? Dann müssen Sie das Grundstück vermessen lassen. Die Ergebnisse der Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Dort wird die Lage der Grenzpunkte genau festgelegt.
Voraussetzungen
keine
Zuständige Stelle
Verfahrensablauf
Die Flurstückszerlegung für Privatleute führen nur öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder -ingenieurinnen durch. Sie können diese Fachleute formlos beauftragen.
Hinweis: Flurstückszerlegungen für öffentliche Auftraggeber kann auch die untere Vermessungsbehörde vornehmen.
Sie erhalten daraufhin das Ergebnis der Vermessung. Müssen Einträge im Liegenschaftskataster verändert werden, erhalten Sie von der unteren Vermessungsbehörde einen Fortführungsnachweis.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Plan, in dem die geplante neue Grenze handschriftlich eingezeichnet ist
- gegebenenfalls Genehmigungen anderer Behörden, beispielsweise nach § 2 des Grundstücksverkehrsgesetzes oder § 24 des Waldgesetzes
Kosten
Es fallen Vermessungsgebühren nach der Gebührenverordnung in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis an.
Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Bodenwert. Auf Antrag werden fehlende Grenzpunkte abgemarkt. Dafür fallen zusätzlich Gebühren an.
Vertiefende Informationen
Tipp: Das Landesamt für Geoinformation und Landesentwicklung bietet Ihnen eine Liste der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und Vermessungsingenieurinnen in Baden-Württemberg.
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
kein
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
25.04.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Dokumente, Formulare und Online-Dienste Main-Tauber-Kreis
- Amtliches Vermessungswesen im Main-Tauber-Kreis - Hinweisblatt zum Datenschutz PDF, 97 kB 30.10.2018
Formulare und weitere Angebote
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