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Wolfsprävention - Herdenschutz im Main-Tauber-Kreis

Am 24. März 2021 hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft das Fördergebiet Wolfsprävention Odenwald ausgewiesen.

Fördergebiet Wolfsprävention Odenwald

Folgende Gemeinden im Main-Tauber-Kreis liegen teilweise oder vollständig innerhalb des Fördergebietes:

  • Ahorn (teilweise, westlich der Autobahn 81)
  • Boxberg (untergeordneter Teil westlich der Autobahn 81)
  • Freudenberg
  • Grünsfeld (untergeordneter Teil westlich der Autobahn 81)
  • Großrinderfeld (teilweise, westlich der Autobahn 81)
  • Königheim
  • Külsheim
  • Lauda-Königshofen (untergeordneter Teil westlich der Autobahn 81)
  • Tauberbischofsheim (teilweise, westlich der Autobahn 81)
  • Werbach
  • Wertheim

Das Fördergebiet ist nach dem Schwarzwald das zweite dieser Art in Baden-Württemberg und umfasst etwa 94 Städte und Gemeinden von Neckargemünd (Rhein-Neckar-Kreis) im Westen bis Boxberg (Main-Tauber-Kreis) im Osten sowie von Wertheim (Main-Tauber-Kreis) im Norden bis Neckarsulm (Landkreis Heilbronn) im Süden.

Die Fachleute der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) in Freiburg hatten erneut eindeutig einen Wolf anhand eines Fotofallenbilds aus dem Gemeindegebiet Walldürn im Neckar-Odenwald-Kreis identifiziert. Erstmals im September 2020 war ein Wolfsrüde mit dem wissenschaftlichen Namen GW1832m im Neckar-Odenwald-Kreis genetisch nachgewiesen worden. Mit dem aktuellen sicheren sogenannten C1-Nachweis ist davon auszugehen, dass sich der Wolf dauerhaft in der Region aufhält.

Land übernimmt Kosten für Herdenschutzmaßnahmen

Die Hilfen des Landes im Einzelnen:

  • Innerhalb eines Fördergebiets übernimmt das Land aktuell 100 Prozent der Nettokosten, die Schafe, Ziegen, Lamas, Alpakas und Gehegewild Haltenden entstehen, sowie für die Aufrüstung von so genannten Abkalbe-/Abfohlweiden bei der Anschaffung von Materialien für wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen.
  • Zusätzlich übernimmt das Land auch anteilig die Kosten, wenn ein Zaun erstmalig errichtet wird, und eine Pauschale für den Unterhalt von wolfsabweisenden Weidezäunen sowie für den Unterhalt von zertifizierten Herdenschutzhunden für Schafe und/oder Ziegen haltende Betriebe.

Ansprechpartner

Bei Hinweisen zu Sichtungen oder im Verdachtsfall eines Nutztierrisses sollten die Wildtierbeauftragen der Landkreise oder das FVA-Wildtierinstitut kontaktiert werden (Telefon 0761/4018-274 oder info@wildtiermonitoring.de).

Wenn Sie als Tierhaltende Fragen zum Thema Herdenschutz und Förderung haben, wenden Sie sich bitte an die Untere Naturschutzbehörde, damit wir mit Ihnen die passenden Lösungen finden können.

Bitte informieren Sie auch weitere Tierhaltende und Interessierte über diese Internetseite.

Weiterführende Informationen

Allgemeine Links zum Thema Wolf in Baden-Württemberg

Spezielle Links zum Herdenschutz

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