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Ukraine

Informationen rund um die Versorgung von Flüchtlingen

Hotline des Ministerium der Justiz und für Migration

Das Ministerium der Justiz und für Migration hat eine Hotline für Flüchtende aus der Ukraine eingerichtet. Diese soll eine schnelle und unbürokratische Unterstützung anbieten. Die Hotline ist mit russisch und ukrainisch sprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt und werktäglich zwischen 8.30 und 17 Uhr unter der kostenlosen Rufnummer 0800/70 22 500 erreichbar.

Meldung an Ausländerbehörde

Sie haben Verwandte oder Freunde, die aus der Ukraine geflüchtet sind, bei sich aufgenommen? Dann bitten wir Sie, dass die geflüchteten Personen das Formular ausfüllen und uns unter den angegebenen Kontaktdaten wieder zukommen zu lassen, damit die zuständige Ausländerbehörde die Personen im Ausländerzentralregister (AZR) registrieren kann.

Die Vorgehensweise von der Anmeldung der geflüchteten Personen bei der Kommune über die Registrierung bei der Ausländerbehörde bis hin zur Leistungsgewährung können Sie dem Merkblatt entnehmen.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) informiert mit dem Merkblatt über die Rechte und Pflichten beim vorübergehenden Schutz. Es steht in deutscher, englischer und ukrainischer Sprache zur Verfügung.

Fortgeltung der Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 AufenthG

Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 AufenthG, die am 1. Februar 2024 gültig sind, gelten einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 4. März 2025 ohne Verlängerung fort. Sie müssen in diesem Fall keinen Verlängerungsantrag bei der Ausländerbehörde stellen.

Antragstellung Sozialleistungen

Geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Einkünften oder Vermögen bestreiten können oder keine ausreichenden Hilfen von Dritten erhalten, haben einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Ebenso kann medizinische Versorgung in Form der Krankenhilfe gewährt werden. Voraussetzung hierfür ist eine Registrierung bei der jeweils zuständigen Ausländerbehörde und die Ausstellung einer sogenannten Anlaufbescheinigung bzw. die Ausstellung einer Aufenthaltsgenehmigung nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Für eine entsprechende Antragstellung sind folgende Unterlagen notwendig:

Anlaufbescheinigung der Ausländerbehörde bzw. aktuelle Aufenthaltsgenehmigung

Diese Unterlagen sind über das zuständige Bürgermeisteramt einzureichen.

Wohnraumangebote

Aufgrund des Konflikts in der Ukraine ist mit einem Zustrom von geflüchteten Menschen in den Main-Tauber-Kreis zu rechnen. Wie viele Menschen genau zu uns kommen werden, ist nicht absehbar.

Das Landratsamt und die 18 kreisangehörigen Städte und Gemeinden bereiten sich darauf vor, Geflüchtete aus der Ukraine unterzubringen. Hier sind wir jedoch auch auf die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises angewiesen.

Wenn Sie über leerstehenden Wohnraum verfügen (Wohnungen, Ferienunterkünfte etc.), wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung und geben dort Ihr Wohnraumangebot ab. Hierfür können Sie den nachfolgenden Vordruck verwenden oder über die jeweilige Homepage Ihrer Kommune die dortigen Möglichkeiten für eine Meldung von Wohnraum nutzen:

Einreise von Hunden und Katzen aus der Ukraine

Mit dem Strom geflüchteter Menschen aus der Ukraine kommen auch Hunde und Katzen ohne die eigentlich erforderlichen Bedingungen (Tollwutimpfung, Kennzeichnung, Papiere, Nachweis der Tollwutantikörperbildung) in die EU bzw. nach Deutschland. Die Ukraine ist in Bezug auf die Tollwut jedoch ein nicht gelistetes Drittland. Dies bedeutet, dass bei der Einreise von Heimtieren grundsätzlich besondere Bedingungen erfüllt werden müssen. Aufgrund der Flüchtlingswelle aus der Ukraine hat die EU-Kommission die EU-Mitgliedstaaten jedoch gebeten, für die Einreise von Heimtieren, die in Begleitung ihrer Halter in die EU einreisen wollen, vorübergehend erleichterte Bedingungen zu schaffen.

Die Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, sind dieser Bitte nachgekommen. Für die Einreise nach Deutschland bedeutet dies, dass Tierhalter mit ihren Heimtieren bis auf Weiteres aus der Ukraine einreisen können, ohne vorab eine Genehmigung im Einklang mit der Verordnung (EU) 576/2013 beantragen zu müssen.

Die Einreisenden werden gebeten, sich mit der lokalen Veterinärbehörde in Verbindung zu setzen, um den Gesundheitsstatus des Tieres im Hinblick auf die Tollwut bestimmen und ggf. Maßnahmen einleiten zu können (Isolierung, Antikörper-Titer-Bestimmung, Tollwut-Impfung, Mikrochipping, Ausstellung Heimtierausweis). Für Heimtiere aus der Ukraine, die sich im Main-Tauber-Kreis aufhalten, ist das Veterinäramt des Landratsamtes zuständig.

Personen und Tierhalter, die mit Hunden und Katzen aus der Ukraine Kontakt haben, werden im Hinblick auf eine mögliche Übertragung der Tollwut gebeten, besonders auf Hygienemaßnahmen zu achten. Insgesamt wird aber davon ausgegangen, dass das Risiko einer Tollwuteinschleppung durch Hunde und Katzen im Zuge der Flüchtlingswelle sehr gering ist. Es handelt sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme.

Veterinäramt »

Wachbacher Straße 52
97980 Bad Mergentheim

Telefon:07931/4827-6253
Fax:07931/4827-6250
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