Vorlesen
Seiteninhalt

Kreis-Leistungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Zurückstellung vom Schulbesuch beantragen

Allgemeine Informationen

Sie sind der Ansicht, dass Ihr Kind aufgrund seines geistigen oder körperlichen Entwicklungsstandes noch nicht erfolgreich am Schulunterricht teilnehmen kann? Dann können Sie beantragen, dass es erst ein Jahr später eingeschult wird. Ihr Kind kann dann eventuell eine Grundschulförderklasse besuchen, die zurückgestellte Kinder auf den Schulbesuch vorbereitet.

Besucht Ihr Kind bereits die 1. Klasse, ist eine Zurückstellung während des ersten Schulhalbjahres ebenfalls möglich. Dieser Zurückstellung müssen Sie als Eltern zustimmen.

Tipp: Lassen Sie sich vor der Antragstellung beraten. Wenden Sie sich an

  • die Schulleitung,
  • die Kooperationslehrkraft der Grundschule oder
  • die für die Grundschule zuständige Beratungslehrkraft oder
  • die Regionale Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung am zuständigen Staatlichen Schulamt

Voraussetzungen

Ihr Kind ist schulpflichtig und ist voraussichtlich aufgrund seines Entwicklungsstandes nicht in der Lage, erfolgreich am Schulunterricht der Grundschule teilzunehmen.

Zuständige Stelle

die Grundschule, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben

Verfahrensablauf

Sie können die Zurückstellung Ihres Kindes vom Schulbesuch formlos schriftlich bei der jeweiligen Grundschule beantragen. Diese entscheidet darüber und benachrichtigt Sie schriftlich. Die Schule bezieht in die Entscheidung ein Gutachten des Gesundheitsamtes mit ein.

Fristen

keine

Es ist empfehlenswert, den Antrag spätestens bei der Schulanmeldung zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Etwa vier bis sechs Wochen; abhängig vom Termin für das Gutachten des Gesundheitsamtes

Hinweise

Die Zeit der Zurückstellung zählt nicht zur Dauer der Grundschulpflicht. Ihr Kind wird ohne besonderen Antrag im nächsten Schuljahr eingeschult.

Rechtsbehelf

Gegen die Ablehnung Ihres Antrags können Sie Widerspruch erheben. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 20.02.2024 freigegeben.

Formulare und weitere Angebote

Bitte wählen Sie in der Suchmaske Ihren Wohnort aus, damit die für Sie verfügbaren Online-Dienste angezeigt werden können.

Seite zurück nach oben Seite drucken