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Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 23 Main-Tauber über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Landtagswahl am 14. März 2021

Gemäß § 32 des Landtagswahlgesetzes in der Fassung vom 15. April 2005 (GBl. S. 384), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. November 2020 (GBl. S. 1049), werden nachstehend die vom Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 23 Main-Tauber in seiner öffentlichen Sitzung am 19. Januar 2021 zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg am 14. März 2021 bekannt gemacht.

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