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Sachgebiet Immissionsschutz, Abfallrecht, Gewerbeaufsicht

Der Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor Schadstoffen, Staub, Lärm, Strahlen, Gerüchen und Erschütterungen steht im Zentrum der Aufgaben des Sachgebietes.

Als untere Immissionsschutzbehörde führt das Umweltschutzamt Genehmigungsverfahren für Industrie- und Gewerbebetriebe nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) durch und überwacht die Einhaltung der Vorgaben. Schadstoffausstoß, Lärm und Gerüche werden fachtechnisch beurteilt und falls erforderlich wird auf die Einhaltung vorhandener Grenzwerte hingewirkt. Immissionschutzrechtliche Belange werden auch in andere Verfahren, wie baurechtliche oder wasserrechtliche Verfahren, eingebracht.

Die Gewerbeaufsicht kümmert sich außerdem um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz.

Um die natürlichen Ressourcen zu schonen und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen, überwacht das Landratsamt als untere Abfallrechtsbehörde alle Vorgänge dieser Art. Ein Aufgabenschwerpunkt ist die Bearbeitung von unerlaubten Abfallablagerungen. Die Beseitigung der Abfälle wird vom Umweltschutzamt veranlasst, meistens wird zusätzlich ein Bußgeld erhoben.

Für Fragen zur Entsorgung einzelner Abfallarten, zu Gebühren, Abfuhrterminen oder auch Öffnungszeiten der Recyclinghöfe ist der Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis (AWMT) der richtige Ansprechpartner.

Servicezeiten

Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:

Montag bis Mittwoch: 8 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12.30 Uhr



Übergeordnete Organisationseinheiten

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