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Änderungen nach § 152 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX)
berücksichtigten Gesundheitsstörungen / neu aufgetretener Gesundheitsstörungen die Feststellung weiterer gesundheitlicher Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen und zwar: Merkzeichen ,,G" (Nachteilsausgleiche im Nahverkehr / bei der Kfz-Steuer wegen erheblicher Gehbehinderung) Merkzeichen ,,Gl" (Nachteilsausgleiche im Nahverkehr/bei der Kfz-Steuer wegen Gehörlosigkeit) Merkzeichen ,,B
Übersicht über Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen
die Fahrzeuge für schwerbehinderte Personen zugelassen sind, die durch einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen H, Bl oder aG nachweisen, dass sie hilflos, blind oder außergewöhnlich gehbehindert sind. · Schwerkriegsbeschädigte und ihnen gleichgestellte Beschädigte erhalten als Besitzstand weiterhin Kfz-Steuerbefreiung, wenn ihnen die Steuer bereits am 1.6.1979 erlassen war (gilt
Seniorenwegweiser Main-Tauber-Kreis
-/ Rehabilitationseinrichtungen 12 Suchtberatung 12 Sozialverband VDK 13 Wohnraumberatung 14 Beratungsstelle ,,Blickpunkt Auge" 15 Kreisseniorenrat Main-Tauber 15 Finanzielle Hilfen/ Nachteilsausgleich Leistungen der Krankenversicherung 17 Häusliche Krankenpflege 17 Befreiung von Zuzahlung bei der Krankenkasse 19 Leistungen der Pflegeversicherung 20 Übersicht der Leistungen 21 Pflegegrad 1 22 Entlastungsbetrag 23 Pflegegeld 24
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