Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Kreistags am 9. Juni 2024
Zur Wahl des Kreistags am 09.06.2024 hat der Kreiswahlausschuss in seiner Sitzung am 09.04.2024 die aufgeführten Wahlvorschläge zugelassen.
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Zur Wahl des Kreistags am 09.06.2024 hat der Kreiswahlausschuss in seiner Sitzung am 09.04.2024 die aufgeführten Wahlvorschläge zugelassen.
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Formalitäten zur Wahl des Kreistags werden hiermit bekannt gemacht.
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Der vom Aufsichtsrat der Energieagentur Main-Tauber-Kreis GmbH am 4. Oktober 2023 festgestellte Jahresabschluss 2022 wird bekannt gegeben.
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Zum Antrag auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Steinbruches auf der Gemarkung Oberwittighausen wurde im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung festgestellt, dass keine UVP-Pflicht für das Vorhaben besteht.
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Auf Grund von § 48 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Kreistag am 13. Dezember 2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom 10. Januar 2024 die Gesetzmäßigkeit bestätigt.
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Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis - untere Flurbereinigungsbehörde - erklärt das Flurbereinigungsverfahren Weikersheim-Laudenbach / Haagen für abgeschlossen.
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Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis erlässt als zuständige untere Landwirtschaftsbehörde nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 und § 29 Abs. 8 Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) eine Allgemeinverfügung über die Genehmigung von Ausnahmen von der bodennahen Ausbringungstechnik.
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Auf Grund der §§ 3, 34 und 42 Abs. 2 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO) hat der Kreistag des Main-Tauber-Kreises am 06.12.2023 eine Satzung zur Änderung der Hauptsatzung in der Fassung vom 01.01.2023 beschlossen.
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Gemäß § 105 Abs. 2 Gemeindeordnung i. V. m. § 48 Landkreisordnung ist zur Information des Kreistages und der Einwohner jährlich ein Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen der Landkreis unmittelbar oder mit mehr als 50 Prozent mittelbar beteiligt ist, zu erstellen und öffentlich auszulegen.
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Aufgrund des § 48 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO) in Verbindung mit §§ 95 und 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) stellte der Kreistag am 6. Dezember 2023 das Ergebnis des Jahresabschlusses des Main-Tauber-Kreises für das Jahr 2022 fest.
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Der Kreistag des Main-Tauber-Kreises hat in seiner Sitzung am 6. Dezember 2023 den Jahresabschluss 2022 des Abfallwirtschaftsbetriebs Main-Tauber-Kreis festgestellt. Nach § 16 Abs. 4 EigBG i. V. m. § 12 der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) wird der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses bekannt gegeben.
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Durch den Neubau und die Verkehrsfreigabe der Kreisstraße 2840 zwischen Eubigheim und Hohenstadt ist eine Widmung und Umstufung durchzuführen.
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Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis erlässt gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) i.V.m. der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung) vom 20. Juni 2023 und des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG) gegenüber den Unternehmen und sonstigen Inhabern von Wasserversorgungsanlagen (Betreiber) diese Allgemeinverfügung.
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Am 9. Juni 2024 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt.
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Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis (Vermessungs- und Flurneuordnungsamt, Wellenbergstraße 3, 97941 Tauberbischofsheim) beabsichtigt, ab sofort Vermessungs- und Abmarkungsarbeiten im Flurbereinigungsgebiet Wertheim-Sachsenhausen (Wald) durchzuführen.
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Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis erlässt als zuständige untere Landwirtschaftsbehörde nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 und § 29 Abs. 8 Landwirtschafts- und Kulturgesetz (LLG) auf Grundlage von § 6 Abs. 3 Sätze 3 und 4 Düngeverordnung (DüV) in der Fassung vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG) folgende
Allgemeinverfügung:
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